Anleger warten auf weitere Ausschüttungen des SEB Immoinvest

Anleger warten sehnlichst die weitere Entwicklung der Abwicklung des offenen Immobilienfonds ,,SEB Immoinvest“ ab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach der ersten Ausschüttung im Juni und Juli 2012 ist die weitere Entwicklung der Liquidation noch ungewiss. 1,2 Milliarden Euro sollten laut dem Fondsmanagement des SEB Immoinvest zur Ausschüttung an die Anleger eingeplant worden sein. Dies hatte das Fondsmanagement schon im Mai des Jahres 2012 bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben. Eine erste Ausschüttung an die Anleger in Höhe von 10,25 EUR pro Anteil sei bereits erfolgt.

Weitere Ausschüttungen an die Anleger seien geplant, bis der Fonds endgültig am 30.04.2017 abgewickelt ist. Diese Ausschüttungen seien nach Aussage des Fondsmanagements im halbjährlichen Abstand geplant. In welchem Umfang das investierte Kapital zurückgezahlt werden wird und ob die weiteren Ausschüttungen pünktlich erfolgen werden, bleibt abzuwarten. Viele Anleger sind deshalb unsicher und sorgen sich um ihre Einlagesummen.
Bis zum Beginn seiner Liquidation am 7. Mai 2012 war der SEB Immoinvest bereits zwei Jahre geschlossen gewesen. Von Seiten des Fondsmanagement sei nach der zweijährigen Schließung ein letzter Versuch angestrengt worden, den Fonds zu retten, indem der Fonds zunächst für einen Handelstag wiedereröffnet worden sei. Die Anleger selbst hätten die Möglichkeit gehabt, die Anteile zurückzugeben. Da scheinbar nach diesem Verfahren nicht alle Anleger ihre Fondsanteile zurückgeben konnten, sei die Liquidation beschlossen und bekannt gegeben worden.

Betroffene Anleger sollten die Fondsbeteiligungen von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Durch Banken oder Vermittler des SEB Immoinvest sei der Fonds den Anlegern als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals versprochen worden. Unter Umständen kann hierin eine schuldhafte Falschberatung des Beraters gesehen werden. Diese Falschberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche der Anleger begründen.
Vielmals haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. „Kick-Backs“) aufgeklärt, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen sein können. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verschweigen ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadenersatzhaftung der Bank liegen.

Wenn Anlegern gegenüber die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden ist und sie sich somit schlecht beraten fühlen wird empfohlen, einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen.

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