Dr.Franz Sußner:Rechtsanwaltskanzlei in Starnberg

 

Persönliches

Begonnen hat Dr.FRanz Sußner seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahre 1974.
Kurz zuvor hatte Dr,FRanz Sußner an der Universität Mannheim mit einem wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Thema den Doktor der Rechte erworben. Seine Dissertation wurde im rechtswissenschaftlichen Buchhandel verlegt, im Rahmen der „Schriften zum Öffentlichen Recht“, Duncker & Humblot, Berlin.Seit dieser Zeit ist Dr. Franz Sußner beratend und forensisch tätig gewesen, sowohl in Deutschland als auch in den USA. Hierbei hat er sich umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im Wirtschaftsrecht unter Einschluss betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Überlegungen erlangt. In Boston hat Dr. Sußner sich längere Zeit eine Kanzlei neben seiner deutschen Kanzlei betrieben. Dr. Sußner spricht englisch, französisch und italienisch und ist in der Lage, juristische englische Texte zu erläutern. Dr. Sußner kennt nahezu alle Landgerichte in Deutschland. Dr. Sußner hat auch an großen Projekten im Bauplanungsrecht gestaltend mitgewirkt.